Weniger Beherbergungskapazitäten in Deutschland als vor der Pandemie

Die Betriebsschließungen, Geschäftsaufgaben und Insolvenzen von kleineren Betrieben, familiengeführten Häusern und auch von auf Geschäftstourismus spezialisierten Hotels haben die Beherbergungskapazitäten in Deutschland teilweise gemindert.

dwif Zahl der Woche: Insolvenzen mindern die Beherbergungskapazitäten in Deutschland  (Bild: freepik)

Gruppenunterkünfte, Businesshotels und kleinere Betriebstypen und sind am stärksten betroffen

Obwohl das touristische Beherbergungsverbot bereits seit zwei Monate passé war, hatten zum Ferienbeginn längst noch nicht alle Betriebe wieder ihre Pforten geöffnet. Im Juli 2021 zählte die amtliche Statistik 5,5 Prozent weniger geöffnete Betriebe als noch im Juli 2019. In absoluten Zahlen: Es waren 2.816 Beherbergungsbetriebe weniger geöffnet und damit wurden über 139.000 Betten weniger angeboten. Für einige Betriebstypen, vor allem die auf das MICE-Geschäft fokussierte Hotellerie und Gruppenunterkünfte, dürfte eine Öffnung zu diesem Zeitpunkt auf Grund geringer Nachfrage betriebswirtschaftlich nicht sinnvoll gewesen sein. Auch der Fachkräftemangel spielt in den Überlegungen, den Betrieb wieder zu öffnen oder geschlossen zu halten, eine entscheidende Rolle. Es bleibt abzuwarten, ob diese Betriebe nur pausieren oder dauerhaft vom Markt verschwinden.

Anteilig gesehen waren die Gruppenunterkünfte am stärksten betroffen. Im Segment der Erholungs- und Ferienheime sowie Jugendherbergen hatten über 10 Prozent der Betriebe im Juli 2021 (im Vergleich zum Juli 2019) geschlossen. Bei den Betriebstypen Gasthof und Pensionen blieben jeweils fast 8 Prozent der Betriebe geschlossen. Im Hotelsegment (Hotel und Hotels garni) liegen die Rückgänge in absoluten Zahlen am höchsten (anteilig mit rund 5 bzw. 6 Prozent jedoch am niedrigsten).

Bemerkenswert ist, dass die Anzahl der angebotenen Schlafgelegenheiten weniger stark rückläufig ist als die Anzahl der Betriebe. Dies lässt darauf schließen, dass eher kleinere Betriebe mit wenigen Betten geschlossen haben. Dies belegt die Statistik: Bei den kleineren Betrieben mit 6 bis 19 Zimmern hatten 7 bis 10 Prozent weniger geöffnet, bei den mittleren Betriebe mit 20 bis 49 Betten waren es knapp über 5 Prozent und bei den Betrieben ab 50 Zimmern aufwärts waren es nur noch 2-3 Prozent weniger als vor zwei Jahren.
Entgegen dem Trend ist das Segment der sehr großen Hotels mit 250 und mehr Zimmern sogar um 10 Betriebe deutschlandweit angestiegen. Hier handelt sich es in der Regel nicht um Neueröffnungen, sondern um Betriebserweiterungen. Einige Betriebe, die bereits vorher groß und leistungsfähig waren, haben ihre Kapazitäten weiter aufgestockt.

Ein ähnlicher Trend zeigt bei den gewerblichen Ferienwohnungen: Durch Betriebsübernahmen und Erweiterungsbauten sinkt die Anzahl geöffneter Betriebe und die Zahl der angebotenen Betten steigt. In der Krise haben somit vor allem größere und besonders große Betriebe sowie Betreiber gewerblicher Ferienwohnungen die „Flucht nach vorn“ gewählt.

 

Insolvenzstatistiken spiegeln Situation der Betriebe nicht wider

Die Insolvenzantragspflicht wurde seit Beginn der Pandemie in Deutschland entweder eingeschränkt oder vollumfänglich ausgesetzt. Das Ziel war, eigentlich antragspflichtigen Unternehmen die Gelegenheit zu geben, durch staatliche Hilfen ein Insolvenzverfahren abzuwenden. Nach Wiedereinführung der Insolvenzantragspflicht im Mai 2021 wurde ein Anstieg der Insolvenzzahlen prophezeit.

Jedoch liegen die für das Jahr 2020 veröffentlichten Insolvenzzahlen im Gastgewerbe fast 18 Prozent unter denen des Vorjahrs. Ist die befürchtete Pleitewelle ausgeblieben? Das Statistische Bundesamt bestätigt in einer Pressemeldung, dass sich die wirtschaftliche Not vieler Unternehmen durch die Corona-Krise weiterhin nicht in einem Anstieg der gemeldeten Unternehmensinsolvenzen spiegelt. Ob es einen Rückstau bei der Bearbeitung von Insolvenzen gibt, lässt sich nur mutmaßen. Fest steht: Die staatlichen Überbrückungshilfen haben einen stabilisierenden Beitrag geleistet und die vorhergesagte Insolvenzwelle spürbar abgeflacht. Andererseits müssen kleinere Betriebe und Familienunternehmen aufgrund ihrer Betriebsgröße nicht unbedingt den Weg über eine geordnete Insolvenz gehen und tauchen somit bei einer Betriebsaufgabe in der Insolvenzstatistik nicht auf.

Das sogenannte „stille Sterben“ betrifft jedoch in der Regel die Unternehmen, die bereits vor der Krise in finanziellen Schwierigkeiten steckten.

 

Marktbereinigung nicht nur bei den leistungsschwachen Betrieben

Doch nicht nur bei den kleineren Betrieben ist die Situation sehr angespannt. Der für die Stadthotellerie wichtige Geschäftstourismus und das MICE-Geschäft werden noch auf längere Zeit nur in einem reduzierten Umfang stattfinden. Da in diesem Segment eine längerfristig geringere Nachfrage auf ein erhöhtes Angebot trifft, ist eine punktuelle Marktbereinigung kaum zu vermeiden.

Aktuelle Marktaustritte größerer Hotels in Berlin und Frankfurt (Main), bei denen keine Nachnutzung, sondern eine gewerbliche Umnutzung folgt, weisen hier den Weg. Dem Geschäftsmodell der Business- und Stadthotellerie stehen somit in den nächsten Jahren tiefgreifende und anhaltende Veränderungen bevor. Für die verbleibenden Betriebe kann die Marktbereinigung eine Chance sein: Bei Erholung der Nachfrage entsteht eine geringere Wettbewerbssituation und damit einhergehend die Aussicht auf eine bessere Auslastung.

 


 

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