Rund 65 Prozent der gastgewerblichen Betriebe gehen laut DEHOGA-Blitzumfrage davon aus, dass die von Bund und Ländern angebotenen Liquiditätshilfen und Kreditprogramme nicht ausreichen, um ihren Betrieb durch die Krise zu führen. Unser dwif-Corona-Kompass zeigt auf, wie unterschiedlich betroffen das Gastgewerbe in den Regionen ist.
Fast zwei Drittel der Unternehmen im Gastgewerbe sehen sich laut der aktuellen DEHOGA-Blitzumfrage zur Corona-Krise in einer Existenz-bedrohenden Lage. Die Umfragedaten offenbaren jedoch deutliche Unterschiede zwischen den Destinationen in Deutschland. Das Statistik-Update des dwif-Corona-Kompass zeigt die Ergebnisse für die Regionen im Detail.
Vor allem für gastgewerbliche Betriebe in städtisch geprägten Regionen, die stark von Geschäftsreisenden, ausländischen Gästen und vom Veranstaltungsgeschäft abhängig sind, reichen die angebotenen finanziellen Unterstützungen von Bund und Ländern häufig nicht aus. In den Stadtstaaten Berlin, Hamburg und Bremen sind die Betriebe laut Umfrage am stärksten von den finanziellen Ausfällen betroffen. In der Regel kann mit den Überbrückungsgeldern nur ein Teil der Fixkosten gedeckt werden. Dagegen sind in Schleswig-Holstein (44,8 Prozent) und Mecklenburg-Vorpommern (46,5 Prozent) weniger als die Hälfte der Betriebe auf zusätzliche Liquiditätshilfen angewiesen.
Die Stimmungslage in den Bundesländern hängt vor allem vom jeweiligen Verlauf der vergangenen Sommersaison ab. Das Beherbergungssegment an der Küste erzielte in dieser Zeit nicht nur bessere Auslastungszahlen, sondern konnte sogar Preissteigerungen im Vergleich zum Vorjahr durchsetzen. Somit war es möglich, ausgebliebene Umsätze aus dem Frühjahr zumindest teilweise zu kompensieren.
Klar ist jedoch: Der zweite Tourismus-Lockdown im November 2020 (und ggf. darüber hinaus) sowie die eher auslastungsschwache Wintersaison an der Küste wird auch den Betrieben zusetzen, die den Sommer gut überstanden haben.
Oberste Priorität hat daher die Schaffung von Liquidität. Die Politik bietet den gastgewerblichen Unternehmen Unterstützung in Form von Überbrückungskrediten, Steuerstundungen und vereinfachten Regelungen für das Kurzarbeitergeld an.
Auch wenn die laufenden Überbrückungshilfen der Regierung um ein halbes Jahr bis zum 30. Juni 2021 verlängert wurden und unbürokratisch verfügbar sind, wird dies nach unserer Einschätzung für viele gastgewerbliche Betriebe nicht ausreichen. Aus den zur Verfügung stehenden Zahlen ist eine Insolvenzwelle zwar derzeit (noch) nicht abzulesen, zunehmende Marktaustritte sind im Verlauf des Winters jedoch absehbar.
Eine Ausweitung und Spezifizierung von Überbrückungshilfen ist aus diesem Grund dringend notwendig!
Die Umsatzausfälle durch ausbleibende Gäste und zunehmend unter Druck geratende öffentliche Haushalte führen auch bei Tourismusorganisationen zu existenziellen Fragen sowie zur Überprüfung der freiwilligen Aufgaben durch die Kommunen.
Wir möchten Destinationen, Gastgewerbe und Freizeitwirtschaft nutzenstiftende Fakten zu den Auswirkungen der Corona-Pandemie geben und gemeinsam mit Ihnen den Blick in die Zukunft richten. Unser Update vom 29. März 2022 informiert Sie über die aktuelle Lage und unsere fachliche Einschätzung der Entwicklung.
Gemeinsam finden wir betriebswirtschaftliche Lösungen für die aktuellen Probleme und stellen die Weichen für die Zukunft.